Mitarbeiterweiterbildung
mit dem
Qualifizierungschancengesetz
Wer seine Mitarbeiter weiterbilden möchte, kann auf Förderung durch die Agentur für Arbeit hoffen. Mit dem Qualifizierungschancengesetz werden bis zu 100% der Weiterbildung sowie bis zu 75% der Gehaltskosten von der Agentur für Arbeit übernommen.
Was ist das Qualifizierungschancen-Gesetz?
Auf Grundlage des Qualifizierungschancengesetzes werden die gesamten Weiterbildungskosten sowie bis zu 75 % der Gehaltskosten von der Agentur für Arbeit übernommen. Das Förderungsangebot gilt für das Nachholen eines Berufsabschluss oder die Anpassung der Fähigkeiten an neue Anforderungen durch den digitalen Wandel. Zur Absprache ob die einzelnen Bedingungen erfüllt sind, wird ein individuelles Beratungsgespräch benötigt.
„Das Gesetz hat ein zentrales Ziel: alle Arbeitnehmer sollen von einer Weiterbildungsförderung profitieren können – unabhängig von ihren Qualifikationen, ihrem Lebensalter oder der Größe des Betriebs, in dem sie beschäftigt sind.“
<span data-metadata="" style="caret-color: rgb(0, 0, 0); color: rgb(0, 0, 0); font-weight: 400; letter-spacing: normal; white-space: normal;">Wer hat Anspruch auf Förderung?
Die Förderung durch das Qualifizierungschancengesetz richtet sich an Arbeitnehmer mit und ohne Berufsabschluss, die ihre Qualifikationen erweitern oder sich auf den digitalen Wandel vorbereiten möchten.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von Unternehmensgröße und Qualifizierungsgrad der Mitarbeiter. Um den eigenen Anspruch zu prüfen sollte ein Termin bei der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter angefragt werden.
Was wird gefördert?
Mit dem Qualifizierungschancengesetz können die Kosten für Kursgebühren, Lehrmaterialien und Prüfungen abdeckt werden. Eventuell werden auch Zusatzkosten, wie z.B. Fahrt- oder Kinderbetreuungskosten übernommen.
Wie beantrage ich die Förderung?
Zunächst muss ein Termin bei der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter vereinbart werden. In einem Beratungsgespräch werden berufliche Ziele und die passende Weiterbildung besprochen. Mit einem passenden Bildungsangebot kann die Förderung durch das Qualifizierungschancengesetz beantragt werden. Wir helfen gerne bei der Antragstellung.
Welche Angebote werden durch das Gesetz gedeckt?
Alle unsere Bildungsangebote können mit dem Qualifizierungschancengesetz finanziert werden.